Kaum ein Thema elektrisiert so zuverlässig wie der Beamtenstatus für Professorinnen und Professoren. Lebenszeitverbeamtung, sichere Pension, faktische Unkündbarkeit [ Link , Link , Link ]. Das klingt nach einem Relikt aus einer anderen Zeit. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen stellt sich daher die Frage: Ist das noch gerechtfertigt? Die ökonomische Antwort ist weniger eindeutig, als viele vermuten. Der Beamtenstatus ist kein Zufall. Er erfüllt eine Funktion. Erstens schützt er die Wissenschaftsfreiheit. Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Diese Freiheit ist nur glaubwürdig, wenn Professoren nicht um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, sobald ihre Forschung politisch unbequem wird. Der Beamtenstatus ist hier ein institutionelles Commitment des Staates: Er bindet sich selbst. Zweitens geht es um langfristige Humankapitalinvestitionen. Eine Professur ist das Ergebnis von 15 bis 20 Jahren Ausbildung und Spezialisierung. Der Staat sichert sich dieses ho...
Kaum ein Thema elektrisiert so zuverlässig wie der Beamtenstatus für Professorinnen und Professoren. Lebenszeitverbeamtung, sichere Pension, faktische Unkündbarkeit [Link, Link, Link]. Das klingt nach einem Relikt aus einer anderen Zeit. In Zeiten knapper öffentlicher Kassen stellt sich daher die Frage: Ist das noch gerechtfertigt? Die ökonomische Antwort ist weniger eindeutig, als viele vermuten.
Der Beamtenstatus ist kein Zufall. Er erfüllt eine Funktion. Erstens schützt er die Wissenschaftsfreiheit. Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Diese Freiheit ist nur glaubwürdig, wenn Professoren nicht um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, sobald ihre Forschung politisch unbequem wird. Der Beamtenstatus ist hier ein institutionelles Commitment des Staates: Er bindet sich selbst. Zweitens geht es um langfristige Humankapitalinvestitionen. Eine Professur ist das Ergebnis von 15 bis 20 Jahren Ausbildung und Spezialisierung. Der Staat sichert sich dieses hochspezifische Humankapital durch Stabilität. Im Gegenzug verzichten viele Professoren auf höhere Einkommen in der Privatwirtschaft. Drittens schafft Verbeamtung Systemstabilität. Hochschulen sind keine Start-ups. Sie sind Infrastruktur. Aufbau und Betreiben jeglicher Infrastruktur – seien es Kitas, Schulen, Hochschulen, Verkehr, Verteidigung, Versorgung mit Wasser/Strom/Heizung/Abfallentsorgung oder Sicherheit – kann natürlich privatwirtschaftlich geregelt werden. Privatwirtschaftliche Lösung führen fast ausnahmslos zu höheren Produktpreisen, weil – zu Recht - Firmen Gewinne erzielen wollen. Der Staat kauft sich mit dem Beamtenstatus Planbarkeit und institutionelle Kontinuität zu einem hohen, aber kalkulierbaren Preis für ein öffentliches Gut.
Trotzdem wäre es naiv, die Probleme zu ignorieren. Nach der Berufung sind Leistungsanreize schwach. Leistungszulagen existieren, machen aber nur einen kleinen Teil der Gesamtvergütung aus. Kündigungen sind faktisch ausgeschlossen. Das klassische Principal-Agent-Problem ist offensichtlich: Der Staat (als Prinzipal) kann Leistung nur begrenzt beobachten und kaum sanktionieren. In der Forschung wirkt immerhin Reputation als Disziplinierungsmechanismus. Wer nicht publiziert, verliert Sichtbarkeit. In der Lehre ist dieser Mechanismus deutlich schwächer.
Die Debatte über den Beamtenstatus ist legitim. Sie sollte aber nicht moralisch geführt werden. Wer leistungsorientierte Entlohnung fordert, muss erklären, wie faire Vergleichbarkeit hergestellt werden soll. Ohne vergleichbare Ausgangsbedingungen ist jede „Leistungsbewertung“ politisch und nicht ökonomisch. Vielleicht ist der Beamtenstatus weniger ein Privileg als eine zweitbeste institutionelle Lösung in einem System, das sich selbst widersprüchliche Ziele setzt. Mehr Studierende. Höhere Qualität. Strenge Standards. Und gleichzeitig quantitative Erfolgskennzahlen. Das funktioniert nur auf dem Papier.
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Der Beamtenstatus ist kein Zufall. Er erfüllt eine Funktion. Erstens schützt er die Wissenschaftsfreiheit. Artikel 5 Grundgesetz garantiert die Freiheit von Forschung und Lehre. Diese Freiheit ist nur glaubwürdig, wenn Professoren nicht um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, sobald ihre Forschung politisch unbequem wird. Der Beamtenstatus ist hier ein institutionelles Commitment des Staates: Er bindet sich selbst. Zweitens geht es um langfristige Humankapitalinvestitionen. Eine Professur ist das Ergebnis von 15 bis 20 Jahren Ausbildung und Spezialisierung. Der Staat sichert sich dieses hochspezifische Humankapital durch Stabilität. Im Gegenzug verzichten viele Professoren auf höhere Einkommen in der Privatwirtschaft. Drittens schafft Verbeamtung Systemstabilität. Hochschulen sind keine Start-ups. Sie sind Infrastruktur. Aufbau und Betreiben jeglicher Infrastruktur – seien es Kitas, Schulen, Hochschulen, Verkehr, Verteidigung, Versorgung mit Wasser/Strom/Heizung/Abfallentsorgung oder Sicherheit – kann natürlich privatwirtschaftlich geregelt werden. Privatwirtschaftliche Lösung führen fast ausnahmslos zu höheren Produktpreisen, weil – zu Recht - Firmen Gewinne erzielen wollen. Der Staat kauft sich mit dem Beamtenstatus Planbarkeit und institutionelle Kontinuität zu einem hohen, aber kalkulierbaren Preis für ein öffentliches Gut.
Trotzdem wäre es naiv, die Probleme zu ignorieren. Nach der Berufung sind Leistungsanreize schwach. Leistungszulagen existieren, machen aber nur einen kleinen Teil der Gesamtvergütung aus. Kündigungen sind faktisch ausgeschlossen. Das klassische Principal-Agent-Problem ist offensichtlich: Der Staat (als Prinzipal) kann Leistung nur begrenzt beobachten und kaum sanktionieren. In der Forschung wirkt immerhin Reputation als Disziplinierungsmechanismus. Wer nicht publiziert, verliert Sichtbarkeit. In der Lehre ist dieser Mechanismus deutlich schwächer.
Hier beginnt die eigentliche Schwierigkeit. Wer leistungsorientierte Entlohnung fordert, muss eine einfache Frage beantworten: Was genau ist „Leistung“ in der Hochschullehre? In Unternehmen ist die Sache vergleichsweise klar: Output ist messbar, Input kontrollierbar, Vergleichbarkeit möglich. Anreizsysteme funktionieren, wenn ähnliche Bedingungen herrschen. An Hochschulen ist das anders. Der Input – also die Studierenden – wird politisch bestimmt. Ausbauziele, Kapazitätsverordnungen, Öffnungsstrategien: Regierungen schaffen Anreize, möglichst viele Studierende aufzunehmen. Nicht zwingend die leistungsstärksten. Die Kohorten werden heterogener. Vorkenntnisse divergieren stark. Studierfähigkeit variiert erheblich. Eine faire Leistungsbewertung würde ceteris-paribus-Bedingungen erfordern. Die existieren nicht.
Hochschulen erhalten Budgets gestaffelt nach der Anzahl der Studentinnen und Studenten im 1. Fachsemester, ihrer Anzahl in der Regelstudienzeit und nach der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen. Jede Hochschulleitung hat Anreize, möglichst viele Studierende aufzunehmen und sie durch das System erfolgreich zum Abschluss in sechs Semestern ohne Budgetverluste zu bringen. Wenn Lehrleistung über Bestehensquoten, Durchschnittsnoten oder Evaluationen gemessen wird, entsteht ein Anreizproblem. Noteninflation wird rational. Anforderungen sinken. Prüfungen werden leichter. Didaktische Gefälligkeit ersetzt akademische Strenge. Denn: Wer viele Studierende durchbringt, gilt in diesem System als „erfolgreich“, weil budgetfördernd. Wer hohe Standards setzt, produziert Durchfallquoten und steht schnell unter Rechtfertigungsdruck. Das ist kein individuelles Versagen. Es ist ein systemischer Effekt.
Ist der Beamtenstatus also das Problem? Nicht unbedingt. Der Beamtenstatus kompensiert ein strukturelles Messproblem. Wenn Leistung schwer vergleichbar und Input nicht kontrollierbar ist, sind marktähnliche Anreizsysteme riskant. Sie können mehr verzerren als verbessern.
Das eigentliche Problem liegt tiefer: in der politischen Steuerung der Hochschulen. Massenuniversität, Outputkennzahlen, symbolische Leistungsindikatoren und zwar bei gleichzeitig fehlender Inputsteuerung. Solange diese Struktur besteht, bleibt echte leistungsorientierte Entlohnung für Beamte ein theoretisches Ideal. In der Praxis würde sie vor allem strategisches Verhalten fördern.
Das eigentliche Problem liegt tiefer: in der politischen Steuerung der Hochschulen. Massenuniversität, Outputkennzahlen, symbolische Leistungsindikatoren und zwar bei gleichzeitig fehlender Inputsteuerung. Solange diese Struktur besteht, bleibt echte leistungsorientierte Entlohnung für Beamte ein theoretisches Ideal. In der Praxis würde sie vor allem strategisches Verhalten fördern.
Die Debatte über den Beamtenstatus ist legitim. Sie sollte aber nicht moralisch geführt werden. Wer leistungsorientierte Entlohnung fordert, muss erklären, wie faire Vergleichbarkeit hergestellt werden soll. Ohne vergleichbare Ausgangsbedingungen ist jede „Leistungsbewertung“ politisch und nicht ökonomisch. Vielleicht ist der Beamtenstatus weniger ein Privileg als eine zweitbeste institutionelle Lösung in einem System, das sich selbst widersprüchliche Ziele setzt. Mehr Studierende. Höhere Qualität. Strenge Standards. Und gleichzeitig quantitative Erfolgskennzahlen. Das funktioniert nur auf dem Papier.
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