Was wäre, wenn die Regulierung von Large Language Models plötzlich nicht mehr nur Technologiepolitik wäre, sondern ein Fall für die Meinungsfreiheit? Dann würde aus einer Debatte über Sicherheit, Haftung und Kontrolle sehr schnell eine Debatte über Grundrechte. Genau hier setzt das Paper von Eugene Volokh, Mark A. Lemley und Peter Henderson an. Die Autoren argumentieren, dass der Output generativer KI rechtlich als geschützte Rede verstanden werden könnte. Nicht unbedingt, weil die KI selbst Rechte hat, sondern weil ihre Entwickler:innen und vor allem ihre Nutzer:innen Rechte haben, Informationen zu empfangen und mit Hilfe der Systeme selbst zu kommunizieren. Für die USA ist das ein starker Gedanke. Für Deutschland ist er interessant, aber deutlich weniger belastbar. Was ist das ökonomische Grundproblem? Im Kern geht es um die Kontrolle von Informationsproduktion. Staaten wollen Risiken von LLMs begrenzen: Desinformation, Manipulation, Diskriminierung oder gefährliche Inhalte....
Die gegenwärtige COVID-19-Krise und die Reaktion der Staaten zur Unterstützung der Wirtschaft haben zu einem Anstieg der Verbindlichkeiten geführt. Holger Sandte und Adalbert Winkler (Die Mär von der Belastung der jungen Generation) [Link: https://www.zeit.de/wirtschaft/2020-06/staatsverschuldung-konjunkturpaket-junge-generation-belastung] weisen in ihrem Beitrag zurecht hin, dass es neben den Verbindlichkeiten auch Forderungen entstehen, die im gleichen Ausmaß angestiegen sind. Einen Punkt beleuchten die Autoren nur kurz: Wie sollen die Regierungen und Staaten diese zusätzlichen Verbindlichkeiten eigentlich zurückzahlen?