Was wäre, wenn die Regulierung von Large Language Models plötzlich nicht mehr nur Technologiepolitik wäre, sondern ein Fall für die Meinungsfreiheit? Dann würde aus einer Debatte über Sicherheit, Haftung und Kontrolle sehr schnell eine Debatte über Grundrechte. Genau hier setzt das Paper von Eugene Volokh, Mark A. Lemley und Peter Henderson an. Die Autoren argumentieren, dass der Output generativer KI rechtlich als geschützte Rede verstanden werden könnte. Nicht unbedingt, weil die KI selbst Rechte hat, sondern weil ihre Entwickler:innen und vor allem ihre Nutzer:innen Rechte haben, Informationen zu empfangen und mit Hilfe der Systeme selbst zu kommunizieren. Für die USA ist das ein starker Gedanke. Für Deutschland ist er interessant, aber deutlich weniger belastbar. Was ist das ökonomische Grundproblem? Im Kern geht es um die Kontrolle von Informationsproduktion. Staaten wollen Risiken von LLMs begrenzen: Desinformation, Manipulation, Diskriminierung oder gefährliche Inhalte....
Ein Schrecken geht in den Finanzmetropolen um: Die inverse Zinsstrukturkurve könnte bald kommen! Die inverse Zinsstruktur gilt gemeinhin als ein Vorbote der nachlassenden Konjunktur und der fallenden Kurse. In diesem Beitrag gehe ich empirisch der Frage nach, ob dies für Deutschland zutrifft. Was ist die (inverse) Zinsstrukturkurve? Mit der (risikolosen) Zinsstrukturkurve wird der Zusammenhang zwischen der Restlaufzeit von Bundesanleihen und ihrer Verzinsung beschrieben. In normalen Zeiten steigt die Verzinsung mit zunehmender Restlaufzeit. Beispielsweise ist normalerweise der Zinssatz für ein Immobiliendarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren höher als für eins über 2 Jahre. Eine inverse Zinsstrukturkurve beschreibt die außergewöhnlichen Zeiten, in denen der Zinssatz für zehnjährige Immobiliendarlehn geringer ist als der Zinssatz für zweijährige. Folglich würden wir weniger für ein Darlehen bezahlen , welches wir länger abbezahlen.