Amel-Zadeh und Serafeim (2018) haben eine interessante Gruppierung vorgenommen, wie Institutionen die Entscheidung treffen, in nachhaltige Anlagen (nachfolgend: ESG-Anlagen) zu investieren. ESG-Investorinnen beachten die Dimensionen Umwelt (Enviroment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bei der Auswahl von Investments. Aus meiner Sicht lässt sich diese Gruppierung auch auf private Investorinnen übertragen.
Bei der Auswahl von ESG-Anlagen lassen sich vier Handlungsstrategien identifizieren. Die erste Strategie beingaltet die sog. Screenings, mit den eine Einschränkung des Anlageuniversums vorgenommen wird. Das Screening kann auf drei Arten erfolgen:
- Negatives Screening: Das Herausfiltern von unerünschten Anlagen ist vermutlich der direkteste Weg, ESG-Ziele zu erreichen. Dabei werden Anlagen aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen bzw. aussortiert, die aus bestimmten Branchen (z.B. Gambling, Tabak, Waffen) oder Regionen (z.B. Südafrika während des Apartheid) kommen, keine erwünschten Praktiken (z.B. Fairtrade) oder keine spezifische ESG-Kriterien (z.B. Arbeitnehmerschutz) einhalten. Allerdings ist umstritten, ob beim negativen Screening tatsächlich das nutzenoptimale Portfolio erreicht werden kann.
- Positives Screening: Diese Auswahl erfolgt meist als Best-in-Class-Ansatz, bei dem die Anlagen von Unternehmen berücksichtigt werden, die besonders gute ESK-Performance gegenüber der eigenen Branche aufweisen.
- Norm-basiertes Screening: Anlagen werden nur berücksichtigt, wenn die Unternehmen spezifische Mindeststandards erfüllen.
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